Die Zertifizierung und Aufnahme von neuen Desinfektionsmitteln und –verfahren in die Desinfektionsmittel-Liste erfolgt
durch die Desinfektionsmittel-Komission der DGHM auf Grund unabhängiger Gutachten, welche die desinfizierende bzw. inaktivierende Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und –verfahren gegenüber
Mikroorganismen in den angegebenen Konzentrationen und den Einwirkzeiten für den jeweiligen Verwendungszweck belegen.
Wir ermitteln die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und –verfahren nach den “Standardmethoden der DGHM zur Prüfung und
Bewertung chemischer Desinfektionsverfahren†auf der Basis der einschlägigen Normen und erstellten Gutachten zur Vorlage bei der Desinfektionsmittel-Komission der DGHM.
Für spezielle Produkte werden maßgeschneiderte Prüfdesigns entwickelt, die sich einerseits möglichst weitgehend an die Normen
anlehnen, andererseits die besonderen Eigenschaften und Anwendungsfälle dieser Produkte berücksichtigen.