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Was bedeutet jetzt die Umsetzung der EG-Verordnungen für die Lebensmittelbetriebe?
HACCP-Pflicht für Lebensmittelbetriebe Weiterhin ist seit dem 01.01.2006 gemäß (EG) 852/2004 für jeden Betrieb, der
Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, ein HACCP-Konzept Pflicht. Der Betrieb ist verpflichtet, die in den Prozessen bei der Herstellung, Verarbeitung oder dem Inverkehrbringen für die
Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Das HACCP-Konzept wird nach den „7 Grundsätzen“
erstellt und muss der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden.
Darüber hinaus benötigen Lebensmittelbetriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen, eine entsprechende Zulassung von den
Behörden, um ein (DE)-Identitätskennzeichen zu erhalten, mit dem die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen.
EU-Zulassung gemäß (EG) 852/2004 bzw. (EG) 853/2004 für Großküchen
Seit dem 01.01.2010 benötigen tierische Produkte verarbeitende Großküchen, die mehr als ein Drittel ihres Angebotes an andere Betriebe
liefern, eine EU-Zulassung gemäß (EG) 852/2004 bzw. (EG) 853/2004.
Für das Zulassungsverfahren muss das Lebensmittelunternehmen bei der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde einen
Antrag stellen, zu dem zusätzlich diverse Unterlagen, wie z.B. ein Betriebshandbuch und ein HACCP-Konzept eingereicht werden müssen. Darüber hinaus muss das Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass alle
einschlägigen Hygienevorschriften erfüllt sind.
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