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Hygiene für Großküchen, Lebensmittelbetriebe (HACCP, EU-Zulassung)

Hygiene - Lebensmittel - Lebensmittelbetrebe

Allgemeines

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland in Bezug auf Lebensmittelhygiene europäisches Recht. Sinn und Zweck der europäischen Gesetzgebung ist, den Verbraucher vor „unsicheren“ Lebensmitteln zu schützen, d.h. vor Lebensmitteln, die mit Mikroorganismen und / oder Schadstoffen belastet sind und die Gesundheit gefährden können.
 

Daher finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene (EG-Verordnung 852/2004, 853/2004 und 854/2004), die auch als „Hygienepaket“ der EU bezeichnet werden, direkte Anwendung.

Was bedeutet jetzt die Umsetzung der EG-Verordnungen für die Lebensmittelbetriebe?

HACCP-Pflicht für Lebensmittelbetriebe
Weiterhin ist seit dem 01.01.2006 gemäß (EG) 852/2004 für jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, ein HACCP-Konzept Pflicht. Der Betrieb ist verpflichtet, die in den Prozessen bei der Herstellung, Verarbeitung oder dem Inverkehrbringen für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Das HACCP-Konzept wird nach den „7 Grundsätzen“ erstellt und muss der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden.

Darüber hinaus benötigen Lebensmittelbetriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen, eine entsprechende Zulassung von den Behörden, um ein (DE)-Identitätskennzeichen zu erhalten, mit dem die Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen.

EU-Zulassung gemäß (EG) 852/2004 bzw. (EG) 853/2004 für Großküchen

Seit dem 01.01.2010 benötigen tierische Produkte verarbeitende Großküchen, die mehr als ein Drittel ihres Angebotes an andere Betriebe liefern, eine EU-Zulassung gemäß (EG) 852/2004 bzw. (EG) 853/2004.

Für das Zulassungsverfahren muss das Lebensmittelunternehmen bei der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde einen Antrag stellen, zu dem zusätzlich diverse Unterlagen, wie z.B. ein Betriebshandbuch und ein HACCP-Konzept eingereicht werden müssen. Darüber hinaus muss das Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass alle einschlägigen Hygienevorschriften erfüllt sind.

Unsere Leistungen

Das Labor Dr. Rabe HygieneConsult bietet Ihnen auf dem Weg zur EU-Zulassung Ihres Betriebes bzw. zur Erstellung und Umsetzung eines HACCP-Konzeptes folgende Leistungen an:

  • Wahrnehmung von Terminen und Gesprächen mit den zuständigen Behörden (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau-cherschutz (LANUV)
  • Begleitung bei Ortsterminen durch die Behörden
  • Ortsbegehungen zur Bestandsaufnahme des Betriebes
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges
  • Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen
  • Erstellung der Antragsunterlagen für die EU-Zulassung bzw. der Zulassung zum Erhalt des (DE)-Identitätskennzeichens
  • Erstellung eines neuen Betriebshandbuches bzw. Überarbeitung / Aktualisierung des bestehendenden Betriebshandbuches
  • Erstellung eines HACCP-Konzeptes (entspricht größtenteils den bei der Behörde mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen
  • einführende Beratung bei der Umsetzung des HACCP-Konzeptes inklusive HACCP-Schulungen
  • Durchführung von Hygiene-Schulungen für das Personal
  • Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen:
    • Oberflächen von Bedarfsgegenständen gemäß DIN 10113-1, -2 und -3
    • Lebensmittel (Rohstoffe und Produkte) gemäß § 64 LFGB
    • Trinkwasseruntersuchungen gemäß TrinkwV 2001
    • bei Bedarf / in Verdachtsfällen mikrobiologische Untersuchung (Luft- und Materialproben) von Innenräumen (z.B. Duschen, Umkleidekabinen) auf Schimmelpilze gemäß VDI 4300 Blatt 10
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