|
In der Bioabfall-Verordnung ist verbindlich die Qualitätsprüfung von Kompost sowie die hygienische Prüfung des
Kompostierungsprozesses bzw. der Prozesse in Vergärungsanlagen festgelegt. Mit den vorgeschriebenen seuchen-hygienischen und phytohygienischen Prüfverfahren, die auch nach RAL-GZ 251 durchgeführt
werden, ermitteln wir das hygienisch einwandfreie Funktionieren der Rotte- bzw. Gärungsprozesse.
|
|