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Lebensmittelhygiene

Lebensmittelhygiene

Hygiene bei der Lebensmittelproduktion

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland in Bezug auf Lebensmittelhygiene europäisches Recht. Sinn und Zweck der europäischen Gesetzgebung ist, den Verbraucher vor „unsicheren“ Lebensmitteln zu schützen, d.h. vor Lebensmitteln, die mit Mikroorganismen und / oder Schadstoffen belastet sind und die Gesundheit gefährden können.

Zur Sicherstellung der einwandfreien hygienischen Qualität der Lebensmittel sind im Rahmen der von den Behörden verlangten Eigenkontrollen der Lebensmittelhersteller regelmäßige Untersuchungen von Rohstoffen, Erzeugnissen, Bedarfsgegenständen und des Trinkwassers erforderlich.

Das Labor Dr. Rabe HygieneConsult ist für die Untersuchung von Lebensmitteln,  Bedarfsgegenständen und Trinkwasser (inklusive Probenahme) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und führt die Untersuchungen nach den entsprechenden Normen aus.

Selbstverständlich enthalten unsere ausführlichen Prüfberichte neben den Ergebnissen auch eine umfassende Bewertung nach den entsprechenden Vorschriften z.B. gemäß EG 2073:2005, Richt- und Warnwerten der DGHM, Trinkwasserverordnung 2001 etc., aus denen sofort ersichtlich ist, ob entsprechende Grenz-, Richt- oder Warnwerte eingehalten bzw. überschritten wurden. Werden kritische Werte festgestellt, so unterstützen wir die Lebensmittelbetriebe bei der Suche nach der Ursache von Kontaminationen und machen Vorschläge für Abhilfemaßnahmen.

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