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Nachdem in der Vergangenheit mehrfach Legionellen-Epidemien aufgetreten waren, wurden die Regelungen verschärft für Unternehmen und
Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, also gewerbliche Vermieter und Betreiber von Gebäuden, in denen Dienste für die Öffentlichkeit angeboten wird, wie z. B. Ämter, Wohnheime,
Gerichte, Gaststätten, Schulen, Kindergärten etc.
Die Regelungen gelten aber auch für Inhaber
/ Eigentümer einer Trinkwasserinstallationen, früher Hausinstallationen genannt, z.B. bei größeren Wohneinheiten mit Vermietung oder gewerblicher Nutzung mit einer zentralen Anlage zur Aufbereitung von Warmwas-ser.
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