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Legionellenuntersuchung nach TrinkwV 2001

Legionellen

Zum 1. November 2011 traten einige Änderungen der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) in Kraft. U.a. zielt die Novellierung darauf ab, den Befall von Wasserversorgungsanlagen (Hausinstallationen) durch Legionellen zu verhüten, woraus sich eine Pflicht zur turnusmäßigen Untersuchung der Legionellen-Konzentration im Trinkwasser ergibt.

Nachdem in der Vergangenheit mehrfach Legionellen-Epidemien aufgetreten waren, wurden die Regelungen verschärft für Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, also gewerbliche Vermieter und Betreiber von Gebäuden, in denen Dienste für die Öffentlichkeit angeboten wird, wie z. B. Ämter, Wohnheime, Gerichte, Gaststätten, Schulen, Kindergärten etc.

Die Regelungen gelten aber auch für  Inhaber / Eigentümer einer Trinkwasserinstallationen, früher Hausinstallationen genannt, z.B. bei größeren Wohneinheiten mit Vermietung oder gewerblicher Nutzung mit einer zentralen Anlage zur Aufbereitung von Warmwas-ser.

Legionellen nach Trinkwasserverordnung 2001

Der Inhaber / Eigentümer des Gebäudes als Betreiber ist für den hygienisch einwandfreien Zustand der Wasserversorgungsanlage und des Trinkwassers verantwortlich und macht sich strafbar, wenn die Grenzwerte der Anlagen 1 oder 2 der TrinkwV an einer Zapfstelle (z.B. Wasserhahn Küche, Dusche etc.) überschritten werden.

Art, Umfang und Häufigkeit der zu untersuchenden Parameter sind abhängig davon, um welche Art einer Wasserversorgungsanlage es sich handelt. Einmal jährlich ist die Anlage auf Legionellen zu untersuchen.

Die Probenahme der Wasserproben sowie die Untersuchungen dürfen nur durch akkreditierte Untersuchungsstellen (Laboratorien) durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten (siehe § 15 Absatz 4 TrinkwV).

Das Labor Dr. Rabe HygieneConsult ist für die Untersuchung von Trinkwasser gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und als Trinkwasseruntersuchungsstelle des Landes NRW u.a. für Legionellen gelistet. Wir sind befugt, deutschlandweit Untersuchungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung durchzuführen. Hierfür haben wir qualifiziertes und erfahrenes Personal.

Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie von uns einen klar formulierten Untersuchungsbericht, aus dem neben den Ergebnissen auch die Bewertung und eventuell zu ergreifende Maßnahmen zur Beseitigung der Legionellen zu entnehmen sind.

Wir übernehmen für Sie das komplette Behördenengineering:
Wir melden Ihre Hausinstallation beim Gesundheitsamt an und übermitteln die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung an das Gesundheitsamt

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Hygieneinspektion Ihrer Wasserversorgungsanlage gemäß VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen - Anforderungen an Planung, Ausführung Betrieb und Instandhaltung“.

Ausführliche Informationen zur Legionellenuntersuchung >>>

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